Der Kunde / Die Kundin erklärt hierzu:
Der Kunde/ die Kundin wurde auf Folgendes hingewiesen:
- Bei der Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht, die
Dermis eingebracht. Da die Haut
hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft ist, handelt es sich bei dem Vorgang
tatbeständlich um eine Körperverletzung
gemäß § 223, § 224 Abs. 1 StGB.
- Die Beschaffenheit einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des
Kunden / der Kundin ab. Es kann
somit zwischen der Tätowiervorlage und der fertigen Tätowierung zu leichten Abweichungen in
Bezug auf Form und Farbe
kommen. Auch unterliegt eine Tätowierung zugleich mit dem lebenden Gewebe
Alterungsprozessen.
Diese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung [insbesondere häufiges
Sonnenbaden, Solarium, Arbeiten im
Freien, etc.) beschleunigt. Dadurch können die Farben verblassen und die Konturen der
Tätowierung unscharf werden. Dem
kann mit geeignete Gegenmaßnahmen [z.B. Verzicht auf Solarium, Verwenden von Sonnenschutz,
gute Pflege der Haut)
entgegengewirkt werden.
- Trotz größter Sorgfalt, Vorsicht und erprobten Techniken und Arbeitsmaterialien, kann es in
seltenen Fällen während oder
nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen und/oder Komplikationen kommen, wie z.B.
- Kreislaufprobleme, Schüttelfrost
- Leichtes Nachbluten der Tätowierung
- Anschwellen der Haut mit Juckreiz und Rötungen
- Leichte Narbenbildung
- ungewollte Farbverläufe aufgrund eines ungünstigen Bindegewebes des Kunden/ der
Kundin
- In sehr seltenen Fällen kann es trotz allergrößter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und
Sauberkeit - vor allem infolge
unsachgemäßer Nachbehandlung des Tattoos - zu Infektionen und/oder einem
Keimeintrag kommen. Auch wurden in sehr
seltenen Fällen Unverträglichkeiten (z.B. Allergien) gegen einzelne Farben
beobachtet. Sollte ein solcher Fall
eintreten, bitten wir darum, uns dies unverzüglich mitzuteilen und einen Arzt zu
konsultieren. Aufgrund des§ 52 Abs. 2
SGB U kann es passieren, dass
die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Komplikation bei dem Kunden/ der
Kundin Regress nimmt.
- Aufgrund der Besonderheiten der von dem Kunden/ der Kundin gewünschten Tätowierung muss
zusätzlich auf folgendes
hingewiesen werden:
EINWILLIGUNG.
Ich habe das Vorstehende gelesen und bin einverstanden. Ich fühle mich fit und gesund. Ich versichere, die obigen Angaben wahrheitsgemäß und sorgfältig gemacht zu haben. Über die Risiken der Tätowierung und deren ordnungsgemäße Nachsorge wurde ich umfassend aufgeklärt. Vor diesem Hintergrund erkläre ich meine Einwilligung in die Durchführung der Tätowierung.